Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Bestimmungen
APURAservices GmbH berät und unterstützt mit einem neuartigen Dienstleistungskonzept bei Verkauf oder Vermietung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Wohnungen. Es wird durch APURAservices GmbH eine fach- und sachgerechte Leistung erbracht, die die Beratung und den Verkauf sowie die Vermietung von Immobilien als Schwerpunkt setzt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen Verkäufer, Vermieter (Auftraggeber) und der APURAservices GmbH für die von ihr angebotenen Dienstleistungen.
2. Dienste
Ein Auftrag an APURAservices GmbH kommt dann zustande, wenn ihr vom Auftraggeber über die Website von APURAservices GmbH, auf dem Postwege oder telefonisch ein Auftrag erteilt wurde, der wiederum von der APURAservices GmbH schriftlich bestätigt werden muß. Die Auftragsbestätigung erfolgt frühestens nach der Objektbesichtigung durch die APURAservices GmbH und der Prüfung über die Vermarktungsfähigkeit des Objektes. Entscheidet sich die APURAservices GmbH gegen die Aufnahme des Objektes in ihren Objektbestand und gegen die Vermarktung des angedienten Objektes, kommt kein Auftrag zustande.
Der Auftraggeber schuldet APURAservices GmbH die Vergütung auf Grund der vereinbarten unterschiedlichen Dienstleistungen entsprechend Modell 1 und 2. Die Entgeltung der Leistung gemäß Modell 3 und den Dienstleistungen für die Vermittlung von zu vermietenden Objekten ist Verhandlungssache. Die Höhe der Vergütungen wird mit der Objektaufnahme durch die APURAservices GmbH verhandelt.
Grundsätzlich ist APURAservices GmbH bereit, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Individualvereinbarung inhaltlich abzuweichen. Insbesondere bei: Vereinbarung einer erfolgsabhängigen Vergütung und Abweichungen von dem grundsätzlich im Internet dargestellten Leistungsumfang oder mit Vertragsverhandlung unterbreiteten Leistungsumfang.
Leistungen
Folgende Dienstleistungen werden dem Auftraggeber von APURAservices auf Grund der Auftragserteilung geleistet:
- Einrichtung einer elektronischen Immobilienakte für den Auftraggeber im Intranet von APURAservices GmbH
- kompetente Beratung während der gesamten Laufzeit dieses Auftrages
- fach- und sachgerechte Angebotsaufnahme vor Ort
- Erstellung einer Marktwertanalyse
- Erstellung einer Angebotspräsentation in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
-
Veröffentlichung des Angebotes im Internet und ggf. in den Printmedien soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen
auf jeden Fall bei:- ImmobilienScout24.de und
- Immonet.de
- Entgegennahme von Fragen und Wünschen von Kaufinteressenten oder Maklern, Vorqualifizierung und Weiterleitung an den Auftraggeber
- Vorbereitung und Organisation von Besichtigungen, je nach Auftragsvolumen auch mit Besichtigungen
- Nachverfolgung von Kaufinteresse bei potenziellen Käufern
- Durchführung von Bieterverfahren
- Vorbereitung des Notartermins
Die Marktwertanalyse wird für den Auftraggeber erstellt und diesem elektronisch oder schriftlich übermittelt. APURAservices GmbH übernimmt nur gegenüber dem Auftraggeber Verantwortung für den Inhalt dieser Marktwerteinschätzung. Es steht dem Auftraggeber frei, diese Marktwertanalyse oder Daten aus dieser Dritten zur Ansicht zu übergeben oder sie ihnen zur Verfügung zu stellen, sofern der Auftraggeber diesem Dritten deutlich macht, dass APURAservices GmbH hinsichtlich des Inhalts der Marktwertanalyse keinerlei Verantwortung gegenüber diesen Dritten übernimmt. APURAservices GmbH darf die Marktwertanalyse nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber Dritten zur Verfügung stellen.
Nach Beratung durch APURAservices GmbH entscheidet der Auftraggeber selbst über den Preis, den er von potentiellen Käufern verlangt.
Der Auftraggeber oder eine durch ihn bevollmächtigte Person wird bei der Aufnahme des Angebotes durch APURAservices GmbH anwesend sein und bis zur Unterzeichnung des Aufnahmebogens am Schluss der Aufnahme vor Ort bleiben.
APURAservices GmbH kann sich bei der Durchführung der vereinbarten Tätigkeit der Dienste Dritter bedienen und diesen hierfür die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten zugänglich machen. APURAservices GmbH wird dafür Sorge tragen, dass diese Dritten die zur Verfügung gestellten Daten ebenso vertraulich behandeln werden wie bei der APURAservices GmbH.
Der Auftraggeber hat das Recht, Anfragen weiterer Makler/ Immobiliendienstleister direkt an APURAservices GmbH zu verweisen. APURAservices ist verpflichtet, die Anfragen im Sinne dieser Vereinbarung zu bearbeiten.
Der Auftraggeber unterlässt alle Handlungen, welche APURAservices GmbH bei Erfüllung des ihr erteilten Auftrages behindern könnten. APURAservices GmbH kann für keinen Schaden, der aus einer Missachtung dieses Absatzes resultiert, haftbar gemacht werden, egal in welcher Form dieser Schaden entsteht.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ein Interessent, der die Nutzungsbedingungen von APURAservices (noch) nicht akzeptiert hat, an den Inhalt dieser Bestimmungen nicht gebunden ist. Dem Auftraggeber ist ebenfalls bekannt, dass Interessenten erst dann gebeten werden, die Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, wenn sie über die Website von APURAservices GmbH ein Gebot abgeben wollen. Zum Beispiel kann um eine Besichtigung gebeten werden, ohne dass der (potentielle) Käufer die Nutzungsbedingungen akzeptiert hat.
Der Auftraggeber ist gesetzlich zur vollständigen Auskunft über die Immobilie verpflichtet. Er muss aus diesem Grund (potentielle) Käufer und APURAservices GmbH über den juristischen Status, Besonderheiten, die (bauliche) Qualität sowie eventuelle Schäden an der zu verkaufenden Immobilie informieren und muss auch alle sonstigen Kenntnisse, über die er verfügt und von denen er weiß oder wissen müsste, dass sie hierbei von Wichtigkeit sind oder sein könnten, damit der Käufer sich vollumfänglich über die Immobilie informieren kann, zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er bei einer Verletzung dieser Informationspflicht von einem (potentiellen) Käufer gegenüber zur Haftung verpflichtet sein kann.
Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle Angaben zum Gebäude im Aufnahmebogen, in der erstellten Marktwertanalyse und auf der Internet-Datenseite von APURAservices GmbH zu kontrollieren, diese wenn nötig zu ergänzen und Fehler in diesen zu ändern und/oder APURAservices GmbH zu melden. Der Auftraggeber hält jegliche Ansprüche Dritter von APURAservices GmbH fern, die aus einer Verfehlung des Auftraggebers resultieren, seiner Verpflichtung nachzukommen, APURAservices GmbH und/oder die potentiellen Käufer vor dem Verkauf alle Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen, die APURAservices und die potentiellen Käufer benötigen, damit sie sich ein sachgerechtes Bild des Objekts machen können.
Zeitraum der Beauftragung / Beendigung
Die Beauftragung von APURAservices erfolgt je nach Modell (Angebot) für einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten. Sie endet, wenn
- die Immobilie verkauft wird;
- die Beauftragung durch den Auftraggeber oder die APURAservices GmbH ordentlich gekündigt wird oder
- der Vertrag/Auftrag nach Ablauf von zwölf Monaten (bei Vermietung 6 Monate) ab dem Zeitpunkt der Beauftragung ausläuft.
Sofern nach Ablauf der zwölf Monate das Objekt nicht verkauft worden sein sollte, zahlt APURAservices GmbH nach Abzug der für die Vermittlung dieses Objektes entstandenen Kosten (z.B. für Insertion) die geleistete Vergütung an den Auftraggeber zurück.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Auftraggeber und Auftragnehmer steht nach beendeter Objektaufnahme und Marktwertanalyse ein Kündigungsrecht zu. Dieses besteht für 14 Tage nach Aufnahme des Objektes durch die APURAservices GmbH und Rechnungsstellung bis zum 15. eines Monats für den jeweiligen Monat.
Die Kündigung eines Auftrags muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nur im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund erforderlich.
Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die dienstleistende Tätigkeit von APURAservices GmbH eine Vergütung je nach angebotenem bzw. beauftragten Modell zuzüglich Mehrwertsteuer an APURAservices GmbH zu zahlen. Die aus dem Auftrag geschuldete Vergütung wird, wenn nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, nach erfolgter Objektaufnahme durch die APURAservices und Rechnungsstellung fällig.
Der Auftraggeber, welcher einen Auftrag pflichtwidrig kündigt, ist APURAservices GmbH zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet. Dies gilt auch, wenn APURAservices GmbH das Dienstverhältnis auf Grund Verschuldens des Auftraggebers kündigt.
3. Haftbeschränkung
Die Haftung von APURAservices GmbH auf Schadenersatz ist ausgeschlossen, außer
- der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von APURAservices GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden
- der Schaden ist aufgrund Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden
- für den Fall, dass APURAservices GmbH die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen hat
- für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
APURAservices GmbH kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Immobilie in anderen als den von APURAservices GmbH ausgewählten und mit dem Auftraggeber abgestimmten Vermarktungsmedien unrichtig oder gar nicht aufgeführt ist.
In Abweichung von den gesetzlichen Verjährungsregeln verfällt das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz gegenüber APURAservices GmbH in jedem Fall zwölf Monate nach dem Vorfall, aufgrund dessen sich der Schaden mittel- oder unmittelbar ergeben hat.
4. Gerichtsstand
Beauftragt ein Kaufmann APURAservices GmbH im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz von APURAservices GmbH Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
5. Änderungen dieser AGB
APURAservices GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer per E-Mail zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übermittelt. Widerspricht der Auftraggeber der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach dem Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. APURAservices GmbH wird den Auftraggeber in der E-Mail, welche die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.